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Wohngemeinschaften

Betreute Wohngemeinschaft

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Eine Wohngemeinschaft kann für demenziell erkrankte Menschen auch eine alternative Wohnform zwischen Pflegeheim und Pflege zuhause sein. Im Unterschied zum Pflegeheim können die Bewohner ihren Tagesablauf in gewissem Umfang selbst bestimmen und Lebens-gewohnheiten trotz demenzbedingter Einschränkungen weitgehend „wie zu Hause“ beibehalten.

Zentrale Idee ist eine an der „Normalität“ orientierte Organisation des Tagesablaufs. Rüstige WG- Bewohner können sich an der Erledigung alltäglicher Aufgaben (wie z.B. Kochen) beteiligen. Motto: „Alltag statt Therapie!“. Die Betreuungskräfte und das Pflegepersonal sind in der WG zu Gast – nicht umgekehrt. Auch die Wohnung und das Wohnumfeld sollen möglichst „normal“ sein. Die betreute Wohngemeinschaft mit ihrer familienähnlichen Sozialstruktur bietet damit eine relativ selbstbestimmte Lebensführung.

Die WG hat eine überschaubare Größe, so dass eine „Gemeinschaft“ entstehen kann, die ähnlich wie in einer Großfamilie ein Gefühl der Geborgenheit bietet. Wohngemeinschaften sollen hinsichtlich Größe und Ausstattung den Charakter einer Wohnung behalten. Jede/r Bewohner/in hat einen eigenen Wohn- und Schlafbereich. Die übrigen Räume wie großer Veranstaltungs- und Speiseraum, Küche und Bad werden von allen gemeinsam genutzt.

Der Begriff der Wohngemeinschaft ist weder gesetzlich definiert noch geschützt. Demzufolge sind die Wohngemeinschaften in ihrer Gestaltung sehr unterschiedlich. Die Betroffenen leben als Mieterinnen und Mieter in einem geeigneten Haus oder einer Wohnung zusammen und werden dort von einem selbst gewählten ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst mit den notwendigen Leistungen versorgt.

Selbstorganisierte Demenz-WGs sind von heimrechtlichen Vorschriften weitgehend befreit. Der Schutz von Heimbewohnern ist Ländersache. Die jeweiligen Bewohnerschutzgesetze unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Die meisten Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz werden durch professionelle Träger gesteuert. Wird die Demenz-WG professionell betrieben, müssen Angehörige oder gesetzliche Betreuer nicht mehr Verantwortung tragen, als wenn der Demenzkranke in einem vollstationären Pflegeheim leben würde. Die Organisation der WG liegt in der Hand eines „Betreibers“. Dieser kümmert sich um alles. Engagement von Angehörigen wird natürlich gerne gesehen.