Stationäre Pflege
Die Pflege in stationären Einrichtungen kommt in Frage, wenn sich eine angemessene Versorgung und Betreuung der pflegebedürftigen Person durch ambulante Pflege zuhause nicht in ausreichendem Umfang sicherstellen lässt oder die Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege zeitweilig erforderlich ist.
Die Entscheidung für das Pflegeheim fällt den Angehörigen häufig sehr schwer und führt zu Schuldgefühlen. Der Umzug des Pflegebedürftigen ins Pflegeheim wird als „Abschieben“ empfunden. In vielen Fällen ist es jedoch für alle Beteiligten die beste Lösung. Für die Pflege ist gesorgt, die Angehörigen können sich im Pflegeheim entspannter um den Patienten kümmern und unbeschwerter Zeit mit ihm verbringen. Insbesondere bei Demenzbetroffenen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Umzug in ein Pflegeheim früher oder später nicht zu vermeiden ist – vor allem, wenn nicht nur am Tag, sondern auch in den Nachtstunden Pflege und Betreuung notwendig sind. Im Pflegeheim erhalten die Pflegebedürftigen umfassende Betreuung und Pflege. Neben der körperlichen Versorgung geht es darum, die Ressourcen des Pflegebedürftigen zu erhalten. Für demente Menschen ist eine klare Tages¬struktur ebenso wichtig wie ein Umfeld, in dem sie sich wohlfühlen.
Es gibt gute und schlechte Pflegeheime. Wählen Sie das Haus mit Bedacht aus, möglichst nahe an der eigenen Wohnung Oft ist das ein schwieriges Unterfangen, denn Sie sind auf freiwillige Informationen angewiesen. Pflegeheime sind offene Einrichtungen, das heißt, Sie können dort einfach vorbei schauen. Verbringen Sie einige Zeit in dem Heim, prüfen Sie die Ausstattung, die Lautstärke im Haus, den Umgangston zwischen dem Pflegepersonal und den Bewohnern und achten Sie dabei auch auf Ihr Bauchgefühl.
In vielen Heimen gibt es außerdem lange Wartelisten. Sinnvoll ist es natürlich, einen Termin zu vereinbaren. So lässt sich eine Führung durch das Haus leichter organisieren. Unbedingt sollten Sie sich das Muster eines Heimvertrages mitgeben lassen, worin die Leistungen und Pflichten aufgezählt sind, ebenso einen Hausprospekt.
Leistungen der Pflegeversicherung
Stationäre Pflegeeinrichtungen unterliegen mit dem Heimgesetz der staatlichen Aufsicht, das die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner regelt.
Die Kosten für die stationäre Pflege sind regional und trägerabhängig unterschiedlich. Personen, die in einem Pflegeheim stationär gepflegt werden, erhalten auch Leistungen aus der Pflegeversicherung. Als Leistungen werden die pflege-bedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von 1.432 EUR monatlich übernommen.
Folgende Sätze kommen in den einzelnen Pflegestufen als Höchstbeträge zum Ansatz:
- Pflegestufe 1 – 1.023 EUR monatlich
- Pflegestufe 2 – 1.279 EUR monatlich
- Pflegestufe 3 – 1.432 EUR monatlich
Der Leistungsbetrag ist auf höchstens 75 % des individuell vereinbarten Heimentgelts begrenzt. Daraus ergibt sich, dass der Pflegebedürftige mindestens einen Eigenanteil von 25 % der Heimkosten tragen muss. Sollte er nicht in der Lage sein, den Eigenanteil zu zahlen, kann er sich an die zuständige Behörde (Sozialamt) wenden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Versicherten allein zu tragen. Bei zu geringem Einkommen können diese Kosten von der Sozialhilfe übernommen werden.