Betreutes Wohnen
Beim Betreuten Wohnen handelt sich um eine Wohnform, bei der ein normaler Mietvertrag und zusätzlich ein Betreuungsvertrag abgeschlossen werden, so dass bei Bedarf an Betreuungsleistungen zugekauft werden können. Betreutes Wohnen ist dabei kein gesetzlich geschützter Begriff, d.h. hier liegen keine Vorschriften für die Gestaltung der Wohnungen oder der Betreuungsangebote vor, die erfüllt werden müssen.
Das Betreute Wohnen soll alten Menschen auch bei Nachlassen der Leistungsfähigkeit wie z.B. bei Demenz und zunehmender Hilfebedürftigkeit eine selbständige Lebensführung in vertrauter Umgebung ermöglichen. Als Wohnform ist das Betreute Wohnen für Demenz-betroffenen in einer Ehegemeinschaft oder partnerschaftlichen Lebensbeziehung besonders geeignet, in der ein großer Teil des Hilfebedarfs durch den Partner abgedeckt werden kann.
Hauptziel des Betreuten Wohnens ist es, den Betroffenen so viel Verantwortung wie möglich zu belassen. Sie sollen dabei gefördert werden, ihr Leben selbstständig zu gestalten bzw. es soll trotz Demenz die Unterbringung in einem Altenheim oder Pflegeheim vermieden werden bzw. so weit wie möglich hinausgeschoben werden. Der Leitsatz für betreutes Wohnen lautet:
Soviel Selbständigkeit wie möglich und so viel Hilfe wie nötig.
Im Rahmen des betreuten Wohnens gibt es verschiedene Wohnvarianten. Die am meisten genutzte Form des Betreuten Wohnens ist diejenige, in der Senioren in ihrer eigenen Wohnung leben und Unterstützung Hilfs- oder ambulante Betreuungs- oder Pflegedienste in Anspruch nehmen. Der Umfang ist frei wählbar und richtet sich ausschließlich nach dem individuellen Bedarf.
Eine andere Form des betreuten Wohnens ist das Zusammenleben in Wohngemeinschaften. Auch hier unterscheidet sich der Grad der Betreuung nach dem individuellen Hilfebedarf. So gibt es etwa die Rund-um-die-Uhr-Betreuung oder eine Betreuung, die nur tagsüber bzw. zu ausgewählten Uhrzeiten stattfindet.
Unter dem Begriff „Stationäre Altenhilfe“ gehört Betreutes Wohnen zum Bereich der offenen Altenhilfe auch vieler Altenpflegeheime. Demzufolge ist diese Wohnform organisatorisch oder baulich an eine stationäre Versorgungseinrichtung angeschlossen. Hinweise auf Betreutes Wohnen sind deshalb auch auf den Angebotsseiten der Altenpflegheime zu finden und es kommt zu einer Dopplung in den jeweiligen Verzeichnissen.
Weitere Informationen unter:
Ratgeber Betreutes Wohnen
Service – Preise – Verträge — worauf müssen Sie achten?
Hrsg. Kuratorium Deutsche Altershilfe / Deutscher Mieterbund; Köln 2000;
8,50 EUR; 184 Seiten ; ISBN 3-932882-95-4