Ambulante Pflegedienste
Nach wie vor gilt der Grundsatz »ambulant vor stationär«. Eine Unterstützung und Entlastung durch den Einsatz ambulanter Pflegedienste ermöglicht es, den demenzbetroffenen Pflegebedürftigen in gewohnter Umgebung seines familiären Umfeldes zu versorgen.
Voraussetzung für die Kostenbeteiligung der Pflegekasse ist eine auf Antrag gestellte und durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüfte Zuerkennung einer der drei Pflegestufen.
Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse bei häuslicher Pflege durch professionelle Pflegedienste (ambulante Sachleistungsbeträge)?
Bei Pflege durch ambulante Pflegedienste stehen den Pflegebedürftigen seit 1. Januar 2012 folgende Beträge als Sachleistungen zur Verfügung:
- in der Pflegestufe I 450 Euro
- in der Pflegestufe II 1.100 Euro
- in der Pflegestufe III 1.550 Euro
Der Anspruch für besonders schwer pflegebedürftige Menschen (Härtefälle) beträgt 1.918 Euro monatlich. Die Hilfeleistungen können von professionellen Pflegediensten ausgeführt werden, deren Einsatz von den Pflegekassen als sogenannte Pflegesachleistung (ambulante Sachleistungsbezüge) bezahlt wird.
Neben den Sozialstationen der Wohlfahrtverbände gibt es private Pflegedienste. Bei den Sachleistungen können allerdings nur Pflegedienste mit einer Kassenzulassung gewählt werden. Existiert sogar ein Vertrag mit der Pflegekasse, übernimmt diese 100 Prozent der Kosten. Besteht dieser Vertrag nicht, gibt es nur bis zu 80 Prozent.
Wenn Sie einen privaten Pflegedienst beauftragen, sollten Sie sich vorher immer bei der Pflegekasse erkundigen und vor der Kostenzusage der Pflegekasse auf gar keinen Fall einen Vertrag bei einem privaten Pflegedienst unterschreiben.
Die Inanspruchnahme von Sachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst kann auch mit dem Bezug von Pflegegeld kombiniert werden. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.
Beispiel: Ein Pflegebedürftiger in Pflegestufe I nimmt Sachleistungen durch einen Pflegedienst im Wert von 225 Euro in Anspruch. Der ihm zustehende Höchstbetrag beläuft sich auf 450 Euro. Er hat somit die Sachleistungen zu 50 Prozent ausgeschöpft. Vom Pflegegeld in Höhe von 235 Euro stehen ihm also ebenfalls noch 50 Prozent zu, also 117,50 Euro.
Worauf sollte man bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes achten?
Zunächst ist zu prüfen, in welchem Umfang eine Pflege notwendig ist. Hierzu kann man die Unterstützung eines Pflegefachberaters in Anspruch nehmen. Nicht alle Pflegeleistungen müssen unbedingt durch einen Pflegedienst erbracht werden, Vieles kann von den Angehörigen selbst geleistet werden. Den gewünschten Umfang der Pflege sollte man selbst bestimmen und mit dem Vertreter des ambulanten Pflegedienstes abklären.
Eine Hauptregel lautet; mehrere Angebote einholen! Denn das Leistungsangebot und die Vergütungssätze der ambulanten Pflegedienste sind unterschiedlich.
Das erste Beratungsgespräch bietet der Pflegedienst meist kostenlos an. Bereits in der ersten Beratung sind folgende pflegerische und organisatorische Fragen zu klären:
- Ist der Pflegedienst von den Kranken- und Pflegekassen zugelassen?
- Kommt stets die gleiche Pflegekraft oder wechselt das Personal? Welche Pflegekräfte wechseln sich regelmäßig ab? Dieser Punkt ist nicht zu vernachlässigen, denn der Hilfebedürftige baut im Laufe der Zeit ein enges Vertrauensverhältnis zu seinem Pfleger oder seiner Pflegerin auf.
- Ist die Pflege auch an Wochenenden und Feiertagen sichergestellt?
- Ist in Notfällen rund um die Uhr eine Fachkraft erreichbar?
- Welche Arbeiten werden von Pflegefachkräften, welche von Aushilfen erledigt? Pflegefachkräfte sind ausgebildete Krankenpfleger / Krankenschwestern oder Altenpfleger.
- Berücksichtigt der Pflegedienst-Anbieter die persönlichen Wünsche und Gewohnheiten des Pflegebedürftigen?
- Wie flexibel ist das Angebot? Kann auf eine veränderte Pflegesituation schnell reagiert werden?
Sind alle Fragen zur Zufriedenheit geklärt, sollten die Kosten des Pflegedienstes besprochen werden. Auch wenn die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten trägt, bleibt oft noch ein Eigenanteil vom Pflegebedürftigen zu zahlen. Das ist etwa der Fall, wenn die in Anspruch genommenen Dienste über die reine Pflege hinausgehen, z.B. hauswirtschaftliche Dienstleistungen einschließen sollen. In jedem Fall sollte man auf einem Kostenvoranschlag bestehen.