Mitteilung vom: 01.10.2013
Köln – Für viele Menschen ist die Vorstellung schrecklich, vielleicht eines Tages dement zu werden. Patientenverfügungen enthalten deshalb häufig auch einen Abschnitt zu einer möglichen Demenzerkrankung. Abgelehnt werden zum Beispiel eine künstliche Ernährung oder lebensverlängernde Maßnahmen, falls es zu einer solchen Erkrankung kommt.
Der Bonner Psychiater Wolfgang Maier macht im Gespräch auf eine Problematik aufmerksam. Denn Demenzkranke fühlen sich in ihrer Situation nicht unbedingt unwohl. Soll die Patientenverfügung trotzdem gelten?
Maier leitet die Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Bonn und ist… Weiterlesen…
Quelle: http://www.aerzteblatt.de