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Aufklärung

Aufklärung

Die Alzheimer Gesellschaft Leipzig e.V. ist der Aufklärung der Alzheimer- und anderer Demenzerkrankungen und ihrer Folgewirkungen auf die Familien und die Gesellschaft besonders verpflichtet. Generelles Ziel aller Bemühungen ist es, die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Demenz sowie Ihren Angehörigen auf allen Ebenen privaten und öffentlichen Handelns zu bewirken.

Die Alzheimer Gesellschaft Leipzig hat es sich zum Ziel gesetzt, diese Menschen nicht allein zu lassen. Indem ihre Mitglieder ihr fachliches Wissen und ihre praktischen Erfahrungen, z.B. durch öffentliche Vorträge weiter geben, stärken sie das Bewusstsein für das Verständnis der Lage der Demenzbetroffenen und ihrer Angehörigen. Nur eine solidarische Öffentlichkeit hilft, ihre Isolation zu überwinden.

Eine breit gefächerte Öffentlichkeitsarbeit soll eine verbesserte Wahrnehmung der gesellschaftlichen Herausforderung durch die Krankheit Alzheimer und Demenz sowie ein besseres Verständnis und eine neue Versorgungskultur für die von Demenz Betroffenen und die sie pflegenden Angehörigen bewirken.

Immer noch sind pflegende Angehörige keine Gesprächspartner für die politisch Handelnden. Wichtig ist deshalb zugleich eine breite Informations- und Aufklärungsarbeit zur Demenz in der Öffentlichkeit, um die akuten Defizite in der Versorgung der Demenzbetroffenen und Unterstützung der pflegenden Angehörigen als aktuelle Handlungsfelder aufzuzeigen.

Die Radikalität des demographischen Wandels erfordert von den gesellschaftlichen Gestaltern extrem starke Reaktionen. Vor dem Hintergrund sich ändernder Gesellschafts- und Familienstrukturen liegen wesentliche Potenziale der Problemlösung in einer Stärkung der Eigenverantwortung und der Selbsthilfekräfte älterer Menschen, der Förderung von Präventionsprogrammen sowie der Entwicklung sozialen Kapitals und gelebter Solidarität. Diese Potenziale bürgerschaftlichen Engagements gilt es kreativ zu verknüpfen mit den professionellen, über die Sozialsysteme finanzierten Unterstützungs-formen. Der Staat darf sich jedoch in seiner Verpflichtung zur öffentlichen Daseinsvorsorge nicht auf dem Rücken des bürgerschaftlichen Engagements ausruhen und sich von seinen Aufgaben bzw. aus seiner Verantwortung für eine bedarfsgerechte Infrastruktur zurückziehen.