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Betreuung zuhause

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Demenzkranke Menschen brauchen nicht nur medizinische und pflegerische Versorgung. Ganz besonders sind sie auf menschliche Zuwendung, Freundlichkeit, kleine Hilfen und Begleitung im Alltag angewiesen. Pflegende Angehörige leisten dies jeden Tag, oft bis zur Erschöpfung. Für sie kann es eine große Unterstützung sein, wenn eine ehrenamtliche Helferin jede Woche ein paar Stunden ins Haus kommt. Speziell geschulte und im Umgang mit demenzbetroffenen Menschen erfahrene Helfer(innen) kümmern sich unter pflegefachlicher Anleitung um die Demenzbetroffenen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in der Häuslichkeit.

Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber diesem Bedarf entsprochen und die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI, abgekürzt Betreuungsgeld, eingeführt.

Nach § 45 b SGB XI können Versicherte je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 100 Euro monatlich (Grundbetrag) oder 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag).

Die Höhe des jeweiligen Betreuungsbetrags wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) im Einzelfall festgelegt.

Die Alltagskompetenz ist nach § 45 b SGB XI erheblich eingeschränkt, wenn der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bei dem Pflegebedürftigen wenigstens in zwei Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellt. Es empfiehlt sich beim Begutachtungstermin ein ärztliches Attest über die neurologisch-psychiatrischen Störungen vorzulegen.

Wer bekommt Betreuungsgeld?

Der Gesetzgeber hat im § 45 a SGB XI geregelt, wer Anspruch auf diese Leistung der Pflegekasse hat. Bei den Störungen muss es zu folgenden Einschränkungen kommen:

  1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)
  2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
  3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
  4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
  5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten
  6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
  7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
  8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
  9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus
  10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
  11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
  12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
  13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungs-losigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression.

In der Regel müssen die Kosten für die Inanspruchnahme von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten zunächst verauslagt werden. Erst nach Vorlage des Betreuungsnachweises erstattet die Pflegekasse dann die Kosten zurück.

Die Alzheimer Angehörigen-Initiative Leipzig e.V. ist als unabhängiger Anbieter niedrigschwelliger Betreuungsleistungen vom Kommunalen Sozialverband Sachsen in Leipzig anerkannt.

Welche Aufgaben übernehmen ehrenamtliche Helfer?

Betreuung in der Wohnung

  • Gespräche und Spiele,
  • Einfache Gedächtnisübungen
  • Führen eines Terminkalenders
  • Anbringen von Merkzetteln
  • Biografie-Arbeit z.B. Fotoalben

Spaziergänge und Begleitung

  • Arzttermine, Physiotherapie
  • Friedhofsgänge, Kirchgänge usw.

einfache Hilfestellungen

  • beim Anziehen,
  • Toilettengängen
  • Nahrungsaufnahme

Grundpflegerische Handlungen sowie hauswirtschaftliche Dienstleistungen gehören nicht in den Aufgabenbereich ehrenamtlicher Helfer.

Niedrigschwellige Betreuungsangebote bieten für die Angehörigen Entlastung und eine wertvolle Unterstützung im Bereich Betreuung und Beschäftigung. Sie wirken sich insgesamt sehr positiv auf den Allgemeinzustand und die Lebensqualität des Demenzbetroffenen aus.